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Summarische Eingangsanmeldungen. Entscheidungshilfe für verladende Unternehmen

01.12.2010

Ab 1. Januar 2011 muss bei fast allen Einfuhren eine Summarische Eingangsanmeldung abgegeben werden.

Dies hat die EU im Rahmen des Projekts „Import Control System“ beschlossen und im Zollkodex und seinen Durchführungsverordnungen festgeschrieben.

Es obliegt in den meisten Fällen dem Beförderer einer Ware die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben, mehrere Stunden bevor die Ware ankommt – im Containerseeverkehr muss dies 24 Stunden vor Verladen der Ware im Abgangshafen geschehen.

Verladende Unternehmen werden typischerweise die Summarische Eingangsanmeldung nicht abgeben. Vielmehr wird es so sein, dass im Seeverkehr der Reeder die gesamte Schiffsladung anmeldet, bei Luftfracht werden die Dienstleister diese Meldung am Flughafen abgeben, im Straßenverkehr der Spediteur. Beim Import aus der Schweiz ist keine Summarische Eingangsanmeldung erforderlich.

Da der Großteil der AEB-Kunden der verladenden Industrie angehört, bietet AEB keine Software zur Abgabe der Summarischen Eingangsanmeldung.
 



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