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SOLUTIONS 1/2004
EU-Verordnung 178/2002 - Die EU-Verordnung 178 verpflichtet alle Lebensmittelhersteller zur Einführung von geeigneten Systemen zur Verfolgung ihrer Produkte und den darin verarbeiteten Inhaltsstoffen sowohl hin zum Kunden, als auch zurück zum Lieferanten der Rohware. Die Rückverfolgbarkeit soll es leichter machen, die Qualität von Lebensmitteln zu kontrollieren, mögliche Fehler schneller zu erkennen und Verbraucher gezielt zu informieren und so besser zu schützen.


































































































