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Logistik und Umweltschutz gehen Hand in Hand durch PROLAG®World

20.05.2010

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erweiterte die CIM GmbH ihr Warehouse Management System PROLAG®World.

Gefahrguttransport - flaue Gefühle bei Durchfahrt eines Tunnels? Sorge um Wasserschutzgebiete, Flüsse und Naturschutzgebiete? Gefahrstofflager in der Nähe - Angst?

Nicht nötig - denn bestimmte Gefahrstoffe dürfen nicht mehr durch Tunnels befördert werden und die Zusammenlagerung gefährlicher Stoffe im Lager ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sind in einem umfangreichen europäischen Gesetzeswerk über tausende Seiten verankert.

Die Firmen, die heute Gefahrstoffe lagern und Gefahrgüter auf der Straße, der Schiene, dem Wasser oder der Luft befördern, müssen diese Auflagen und Gesetze kennen und beachten. Seit einiger Zeit wird mit Sondereinheiten der Polizei deren Einhaltung in ganz Europa kontrolliert.

Eine Software, die die Gesetze kennt und dem Bediener Hinweise und Belege so ausdruckt, dass der Unternehmer sich bei einer Polizeikontrolle des Lagers oder seines LKWs gelassen zurücklehnen kann, hilft besonders in diesen logistischen Situationen.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erweiterte die CIM GmbH ihr Warehouse Management System PROLAG®World. Das webbasierte Warehouse Management System (WMS) stellt für die Lagerung von Gefahrstoffen und den Transport von Gefahrgut die nach der EU Gesetzgebung notwendigen Funktionen bereit. PROLAG®World steuert die Lagerung der mit UN-Nummern gekennzeichneten Artikel, beachtet die Regeln für die Gefahrstoffklassen und kennt die VCI-Lagerklassen. Schwellenwerte für Gewichte und Volumen werden eingehalten. Die Vorschriften über Zu-sammenlagerungsverbote sind implementiert. Nettoexplosivgewichte sind für PROLAG®World kein Fremdwort.

Die Kommissionierung erfolgt mit Vorgabe der Verpackungsvorschriften über das Staplerleitsystem. Mittels der Gefahrstoffhistory wird jede Buchung oder Transaktion im Zusammenhang mit Gefahrstoffen erfasst. Sogar die Gefahrstoffschulungen des Personals werden erfasst und do-kumentiert. Denn auch dieser Nachweis wird auf den Kontrollchecklisten einiger Behörden gefordert.

Gemäß den erweiterten ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) wird am Packplatz oder Versandplatz der ADR-Beleg als Beförderungs-papier und auf Bedarf die Sevesoliste ausgedruckt. Limited Quantity, Labormengen oder Tunnelbeschränkungscodes können mit ausgewiesen werden.

Für die Sicherheit der Umwelt und des Lagers kann die Feuerwehrliste ausgedruckt oder per Email zum Beispiel an Einsatzzentralen verschickt werden. Die Listeneinträge sind nach Menge, Löschmittel und Brandabschnitt sortiert.

Fritz Mayr, Geschäftsführer der CIM GmbH, erläutert: „Gerade in der heutigen Zeit sind wir verpflichtet, für die kommenden Generationen sauberes Trinkwasser und eine intakte Umwelt zu erhalten und weiter-zugeben. Daher ist die Unterstützung für die Lagerung und Transporte gefährdender Stoffe ein Muss eines zukunftsfähigen Softwaresystems“.
 



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