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LogiMAT 2013

13.12.2012

AEB präsentiert neue Softwarelösungen

19.–21. Februar 2013, Neue Messe Stuttgart: AEB präsentiert am Stand 261 in Halle 5

Das Stuttgarter Softwareunternehmen AEB wird auf der diesjährigen LogiMAT seine neue Software zur automatischen Präferenzkalkulation vorstellen: ASSIST4 WuP ist die Lösung für das zeitgemäße und zukunftssichere Management von Lieferantenerklärungen und Präferenznachweisen. Das AEB-Team steht am Stand 261 in Halle 5 bereit, um Besuchern dieses komplexe Thema näher zu erläutern. Außerdem können sich Interessierte über AEBs neu entwickelte Time Slot Management Lösung und die neue „Monitoring & Alerting“-App informieren, mit der sich Warenströme und Lieferungen auf dem iPhone überwachen lassen können.

In unserer arbeitsteiligen, globalisierten Welt wird es immer schwieriger, den Ursprung eines Produkts eindeutig zu bestimmen, denn die Einzelteile werden oft rund um den Globus gefertigt. Dabei kann der Warenursprung besonders für exportierende Unternehmen wichtig sein, um konkurrenzfähig zu bleiben. Präferenzabkommen zwischen der EU und anderen Ländern ermöglichen es dem Importeur im jeweiligen Land, weniger oder gar keinen Zoll zu zahlen. Davon profitiert auch das exportierende Unternehmen, kann es doch seine Produkte durch die Zollersparnis am ausländischen Markt günstiger anbieten – ein deutlicher Wettbewerbsvorteil.

Aber wer mit Präferenznachweis versenden will, muss nachweisen können, dass die Ware ein „Ursprungserzeugnis“ ist. Dazu müssen die Ursprungsregeln beachtet werden, die in den Präferenzabkommen hinterlegt sind und die von Abkommen zu Abkommen unterschiedlich sein können. So muss ein deutscher Automobilhersteller wie Audi 60 % lokale Wertschöpfung nachweisen, wenn er ein Auto nach Mexiko exportiert. Für die Ausfuhr nach Korea oder in die Schweiz können andere Regeln gelten. Besteht ein Produkt gar aus Tausenden von Einzelteilen oder der Hersteller baut Teile von mehreren Hundert Lieferanten in sein Produkt ein, ist der Nachweis des Präferenzursprungs schwierig und ohne IT-Unterstützung nahezu unmöglich.

ASSIST4 WuP: Neue Lösung zur automatisierten Präferenzkalkulation

Praktische Hilfe bietet AEBs Softwarelösung ASSIST4 WuP, die ermittelt, ob das hergestellte Produkt als Ursprungserzeugnis gilt. Für die Berechnung werden die Listenregeln der Präferenzabkommen herangezogen und Wert, Präferenzstatus und die Einreihung der Vormaterialien berücksichtigt.

ASSIST4 WuP unterstützt Unternehmen dabei,

  • den Ursprung zu kalkulieren bzw. zu ermitteln, ab welchem Verkaufspreis das Produkt ein EU-Ursprungserzeugnis ist.
  • Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) automatisiert anzufordern und eigene LLE zu erstellen.
  • Langzeit-Lieferantenerklärungen zu verwalten und Fristen zu überwachen (automatische Mahnfunktion)

Ein Datenservice stellt auf Wunsch die aktuellen Listenregeln bereit.Mit einem Plug-In bietet AEB außerdem eine Standardschnittstelle für SAP® an. So erhält man direkt im SAP®-System eine Präferenzauskunft und kann die Ursprungserklärung direkt auf die Rechnung drucken lassen.

Hintergrund: Präferenzabkommen

Hinter dem Präferenzrecht steckt der Wunsch, die europäische Wirtschaft zu stärken und zugleich bestimmte Wirtschaftsräume durch den verstärkten Warenaustausch profitieren zu lassen. Zudem sollen europäische Unternehmen von der Verlagerung ihrer Beschaffung und Produktion nach Fernost abgehalten werden.

Die Europäische Gemeinschaft hat Präferenzabkommen mit vielen Staaten vereinbart, u.a. mit Südafrika, Mexiko, der Schweiz oder Südkorea. Die Zolleinsparungen sind unterschiedlich hoch, je nachdem um welche Ware es sich handelt und in welches Land exportiert wird. Führt ein südkoreanischer Autobauer Teile aus Deutschland ein, greift das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea und der Importeur kann das Produkt zollfrei einführen.

Zwar ist das Präferenzrecht nicht für jedes Unternehmen relevant und es besteht kein Anwendungszwang. Aber die Nutzung von Präferenzen kann sich lohnen, besonders bei hochpreisigen Produkten oder dort, wo hohe Importzölle verlangt werden, z.B. in der Textil- oder der Automobilindustrie.

AEBs Zollexperte Dr. Ulrich Lison erklärt: „Den direkten Vorteil eines Präferenznachweises spürt der Importeur im jeweiligen Land, der weniger oder gar keinen Zoll zahlen muss. Doch auch das exportierende Unternehmen profitiert, wenn es seine Produkte mit Präferenznachweis versendet und durch die Zollersparnis am Markt günstiger macht. Können dies die Wettbewerber nicht, müssen sie einen Rabatt geben und an ihrer Marge drehen.“



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