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EPG erweitert Vertrags- und Abrechnungsmanagementlösung um automatisierte Verarbeitung von e-Rechnungen
10.07.2024
Für B2B-Unternehmen ist die elektronische Rechnungsverarbeitung für Transaktionen zwischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend.
Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG) muss demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Diese Formate sind streng definiert.Eine einfache PDF-Rechnung, welche per Mail versendet wird, reicht nicht mehr aus. Es gilt, den gesamten Prozess der elektronischen Rechnungsstellung in verschiedenen Formaten abzubilden, eine zusätzliche Funktion, die das System fürVertragsdigitalisierungundAutomatisierungvonAbrechnungen CnB(Contract and Billing) der EPG (Ehrhardt Partner Group) mit einem automatischen Update künftiglückenlos erfüllt.
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ab 2025
Im Rahmen derViDA-Initiativeder Europäischen Kommission ist die Einführung eineselektronischen Meldesystems(Umsatzsteuer) geplant, das aus den Daten der e-Rechnung gespeist werden soll. In Vorbereitung auf das geplante Meldesystem wurde im ersten Schritt die Einführung der sogenannten e-Rechnung beschlossen. Von der Neuerung sindalle umsatzsteuerlichen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, betroffen. Handelskammern und Unternehmensverbände drängen Unternehmen schon jetzt, rechtzeitig, e-Rechnungssysteme und Software gegebenenfalls aufzurüsten oder umzustellen. Zwar möchte die Finanzverwaltung bis Mitte des Jahres 2024 ein erläuterndes Anwendungsschreiben veröffentlichen, verweist jedoch schon jetzt auflangwierige Implementierungsprozesse.
Rechtzeitiges Nachrüsten bringt Rechtssicherheit
Unternehmerische Rechnungsempfänger müssen bereits ab1. Januar 2025in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Das konforme Versenden, Verarbeiten und Empfangen von e-Rechnungen setzt aber die Anpassung von bestehender oder nachzurüstenderVertragsmanagementsoftwarevoraus. Einevollständige Rechtssicherheitin der unternehmensinternen Rechnungsverarbeitung setzt somit dierechtzeitige Implementierungder Vorgaben in der eigenen Rechnungsverwaltung voraus.
Rechtssicherheit per Update
Wer bereits auf dieAbrechnungssoftwarederEPGsetzt, ist für die neuen Anforderungen bestens aufgestellt: Nutzer vonCnB(Contract and Billing) erhalten in der neusten Version zusätzliche Funktionen, die dievollautomatische Koordination und Formatierungder eingehenden und ausgehenden Rechnungen nach der gültigenNorm EN 16931ermöglichen. Dabei bietet CnB eine ganzheitliche Lösung, um den gesamten Prozess der elektronischen Rechnungsstellung in verschiedenen Formaten abzubilden.
Mithilfe von CnB können Unternehmen elektronische Rechnungen einfach und schnell erstellen und versenden. »CnB automatisiert und vereinfacht die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen gemäß aktuellen Vorgaben«, sagt Thorsten Gassner, Senior Sales Manager bei der EPG. »Statt fehleranfälliger und aufwendiger manueller Eingaben fließen dank CnB sämtliche Rechnungsdaten strukturiert und automatisiert in das ERP oder die Buchhaltungssoftware ein, wodurch Zeit und Ressourcen gespart werden. Gleichzeitig wird so die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gewährleistet.«
Smartes Vertragsmanagement für die elektronische Rechnungsstellung
CnBbildet diegesamte Wertschöpfungsketteab: von der Vertragsgestaltung über eine durchgängige Leistungserfassung bis hin zur automatischen Vertragszuordnung und elektronischen Rechnungserstellung erfasst das Finance & Controlling System sämtliche Prozesse des Vertrags- und Abrechnungsmanagements. Somitschließt CnB die innerbetriebliche Lücke zwischen ERP und der Logistik – Dienstleistungenwerden systemübergreifend (bspw. aus ERP, WMS, TMS etc.) erfasst und dokumentiert. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass wirklich alle erbrachten Dienstleistungen auch abgerechnet werden. Eine Datenaufbereitung, die deutliche Ertrags- und Effizienzsteigerungen im Abrechnungsprozess erlaubt.